Im Jahr 2018 hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Arbeitsgruppe Wertermittlung Baden-Württemberg (AG Wert BW) eingerichtet. Die Arbeitsgruppe gemäß § 15 Abs. 4 Gutachterausschussverordnung setzt sich aus Fachleuten aus den Gutachterausschüssen bzw. deren Geschäftsstellen aus ganz Baden-Württemberg, die von Gemeindetag und Städtetag benannt wurden, einem Vertreter aus der Finanzverwaltung und Mitgliedern von der Zentralen Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung Baden-Württemberg (ZGG) zusammen. Den Vorsitz hat die ZGG.
Zielsetzung der Arbeitsgruppe ist es, Arbeitshilfen und Handreichungen für die Gutachterausschüsse im Land zu erarbeiten und zu veröffentlichen sowie deren Zusammenarbeit mit der ZGG zu koordinieren.