Die Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der amtlichen Grundstückswertermittlung vom 20. April 2016 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 13. Mai 2016) regelt die Zusammenarbeit von Bund und Ländern auf dem Gebiet der amtlichen Grundstückswertermittlung. Ziel ist die Erfüllung der Anforderungen des § 198 Abs. 2 BauGB; danach sollen die Oberen Gutachterausschüsse und Zentralen Geschäftsstellen zu einer bundesweiten Grundstücksmarkttransparenz beitragen. Nach § 2 der Verwaltungsvereinbarung bilden die Vereinbarungspartner einen Bund-Länder-Arbeitskreis „AK OGA“ mit dem Ziel einen Immobilienmarktbericht für Deutschland zu publizieren. Für die Aufgabenwahrnehmung des AK OGA ist gem. § 5 der Vereinbarung eine Redaktionsstelle beim Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Niedersachsen (OGA) eingerichtet worden. Diese erstellt u.a. den Immobilienmarktbericht Deutschland.