Nach § 1 Absatz 1 Satz 4 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) ist der ZGG unverzüglich mitzuteilen, falls benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises einen gemeinsamen Gutachterausschuss gebildet haben. Des weiteren sind auch Vereinbarungen der Gutachterausschüsse über ein Zusammenwirken auf Kreisebene sowie Änderungen der Kontaktdaten gemäß § 15 Abs. 3 GuAVO mitzuteilen.
Hier können Sie das Meldeformular bei der ZGG anfordern: