Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend übereinstimmen
(vgl. § 196 Abs. 1 BauGB).
Bodenrichtwerte
Die Richtwertzonen sind so zu bilden, dass sie jeweils Gebiete umfassen, für die im wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.
Die Bodenrichtwerte werden flächendeckend ermittelt, sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen und werden zusammen mit den wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen eines Bezugsgrundstücks (Bodenrichtwertgrundstück) angegeben sowie in Kartenform dargestellt.
Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Gebäude, Aufwuchs, bauliche oder sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken wird der Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwerte müssen mindestens zu Beginn eines jeden ungeraden Kalenderjahres von den Gutachterausschüssen aus der Kaufpreissammlung ermittelt und veröffentlicht werden.
Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt und darüber hinaus der Verkehrswertermittlung sowie der steuerlichen Bewertung. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Sie sind Orientierungswerte für die am Grundstücksmarkt Beteiligten.
Auskünfte zu Bodenrichtwerten erteilen die örtlich zuständigen Gutachterausschüsse.
Seit 01.08.2019 ist das Bodenrichtwertinformationssystem für Baden-Württemberg BORIS-BW freigeschaltet. Gutachterausschüsse können dort ihre Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 31.12.2018 veröffentlichen. Die Bereitstellung in BORIS-BW ist für die Gutachterausschüsse keine Pflicht. Mit Hilfe der Suchfunktionen werden Sie jedoch in BORIS-BW die Kontaktdaten des zuständigen Gutachterausschusses finden. Dort können Sie die jeweiligen Bodenrichtwerte anfragen.