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Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken ist aus unterschiedlichen Anlässen von Interesse. Verkaufsverhandlungen, Beleihungen von Grundstücken durch Unternehmen der Kreditwirtschaft, Erbauseinandersetzungen oder gerichtliche Verfahren, aber auch öffentlich-rechtliche Verfahren nach dem Städtebaurecht oder dem Enteignungs- und Entschädigungsrecht erfordern oft die Kenntnis des Verkehrswertes.

Nach Baugesetzbuch wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 BauGB).

Verkehrswertgutachten werden unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuchs und der Immobilienwertermittlungsverordnung ausgefertigt.

In einem Verkehrswertgutachten wird das zu bewertende Objekt nach Lage, Art und Zustand eingehend beschrieben sowie seine rechtliche Situation dargestellt. Die angewendeten Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes werden für den Antragsteller nachvollziehbar begründet.

Der Antrag auf Erstattung eines Gutachtens ist bei der Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses einzureichen. Die Gebühren für Gutachten richteten sich nach den Gebührensatzungen der zuständigen Gemeinden.